Das Standardisierte Europäische Verbraucherkreditinformationsblatt (SECCI) ist ein verpflichtendes Dokument — definiert durch EU-Richtlinie 2008/48/EG und in GEO 50/2010 umgesetzt —, das jeder Verbraucherkreditgeber vor Vertragsunterzeichnung aushändigen muss. EU-Standardformat, sodass Sie Angebote aus verschiedenen Ländern mit derselben Vorlage vergleichen können.

Was im SECCI steht

Das Dokument hat 4 Abschnitte: Identität des Kreditgebers, Beschreibung der Hauptmerkmale (Betrag, Laufzeit, Zinsart), Kosten (Effektivzins, Zinsen, Gebühren, Versicherung) und Ihre Rechte (Widerruf, vorzeitige Rückzahlung).

Die 6 wichtigsten Prüfpunkte

1) Effektivzins — die realen jährlichen Kosten inkl. aller Gebühren. Vergleichen Sie damit Angebote auf einer einzigen Kennzahl.

2) Gesamtkosten — der gesamte Rückzahlungsbetrag, inkl. Zinsen und Gebühren.

3) Monatsrate — prüfen Sie, ob sie mit Ihrer Berechnung übereinstimmt und in Ihre Schuldenquote passt.

4) 14-tägiges Widerrufsrecht — Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen ab Unterschrift ohne Grund und gebührenfrei widerrufen.

5) Vorfälligkeitsentschädigung — max. 1% bei mehr als 12 Monaten Restlaufzeit, 0,5% bei weniger, nach GEO 50/2010.

6) Pflichtversicherungen — prüfen Sie, ob Lebens- oder Arbeitslosenversicherung verpflichtend ist. Falls ja, sind die Kosten bereits im Effektivzins.

Verweigert der Kreditgeber das SECCI oder drängt zur Unterschrift ohne Lesen, ist das ein Warnsignal. Beschwerde bei der ANPC einreichen.