Als Kreditnutzer in Rumänien haben Sie klare Schutzrechte aus GEO 50/2010, Gesetz 193/2000 (unangemessene Klauseln) und ANPC-Aufsicht. Hier sind die 5 Rechte, die jeder Kreditgeber respektieren muss.

1) Vorvertragliche Information (SECCI)

Vor Unterzeichnung erhalten Sie verpflichtend das Standardisierte Europäische Verbraucherkreditinformationsblatt (SECCI) mit Effektivzins, Gesamtkosten, Rate und allen Bedingungen. Ohne SECCI kann der Vertrag aufgehoben werden.

2) 14-tägiges Widerrufsrecht

Ab Unterschrift haben Sie 14 Kalendertage, es sich anders zu überlegen, ohne Grund und ohne Strafe. Sie zahlen nur die Zinsen der genutzten Tage. Schriftliche Meldung an den Kreditgeber.

3) Gedeckelte vorzeitige Rückzahlung

Sie können jederzeit vorzeitig zurückzahlen. Höchstgebühr 1% des zurückgezahlten Betrags bei mehr als 12 Monaten Restlaufzeit, 0,5% bei weniger, und NULL bei variablen Zinsen.

4) Faires Inkassoverhalten

Inkassoanrufe sind nur Mo-Fr 08:00-20:00 und Sa 09:00-15:00 erlaubt. Kein Kreditgeber darf Ihre Familie oder Ihren Arbeitgeber bedrohen. Solche Praktiken können bei der ANPC gemeldet werden.

5) Kostenlose Mediation mit SAL-FIN

Für jeden Streit mit einem Kreditgeber haben Sie kostenlosen Zugang zu SAL-FIN (Alternative Streitbeilegung Finanzen). Schneller als das Gericht und für Sie kostenlos.

Allgemeine Beschwerden bei der ANPC unter anpc.ro. Für Datenschutz ANSPDCP.